Landesprogramm "Förderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum"

Das neue Landesprogramm zur Förderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum (SLR) soll kleine Städte und auch nichtstädtsiche Orte mit grundfunktionalen Aufgaben bei der räumlich-baulichen Entwicklung unterstützen. Die Grundlage bildet dabei die entsprechende Richtlinie des MIL vom 11. August 2020.

Förderfähig sind dabei insbesondere

  • die Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz
  • die bedarfsgerechte Anpassung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der Gemeinde
  • die Erneuerung und Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • der Rückbau nicht mehr benötigter Wohnbausubstanz
  • sowie die Erarbeitung und Weiterentwicklung gemeindlicher integrierter Entwicklungskonzepte

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Gemeindevereinigungen, die nicht zum Berliner Umland im Sinne des geltenden Landesentwicklungsplans gehören. Maßnahmen innerhalb von Gebietskulissen der nationalen Städtebauförderung bzw. Maßnahmen, die als Projekt einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ausgewählt wurden, sind nicht förderfähig.

Der kommunale Mitleistungsanteil liegt bei 20,00%. Maßnahmen für das Programmjahr 2020 könen noch bis zum 30.09.2020 beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) beantragt werden.

Weitergehende Informationen auf den Seiten des LBV >


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Kategorie: Allgemein Erstellt von: Bieker