Mitglied des Städteforums Brandenburg werden
Mitglieder können Städte und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg sowie natürliche und juristische Personen sein, die sich der Zielsetzung und den Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft verpflichten. Die Mitgliedschaft wird beantragt.
Städte und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg werden mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung Mitglied. Über den Aufnahmeantrag der sonstigen natürlichen und juristischen Personen stimmt der Vorstand ab.
Jedes Mitglied kann durch schriftliche Erklärung ihre Mitgliedschaft für beendet erklären. Austritt und zeitweiliges Aussetzen der Mitgliedschaft gelten jeweils ab dem Jahresende des Folgejahres.
Die Arbeitsgemeinschaft erhebt zur Deckung ihrer Aufwendungen für jedes Geschäftsjahr Beiträge von ihren Mitgliedern. Der Jahresbeitrag wird bis zum 01.04. des Geschäftsjahres fällig. Bei Beitritt im laufenden Geschäftsjahr ist der Betrag vom Beginn des Quartals an zu entrichten, in dem der Beitritt erfolgt.
Die Mitglieder sind an der Deckung der Ausgaben zu folgenden Anteilen beteiligt (Jahresbeitrag):
Städte über 50.000 Einwohnern | 4.000,- € |
Städte mit 20.000 bis 50.000 EW sowie Kammern, Verbände, Vereine | 2.000,- € |
Städte unter 20.000 EW | 1.400,- € |
Sonstige natürliche und juristische Personen | mind. 200,- € |